Teleologische Reduktion des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG: Ist der von einem Kommanditisten zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistete Einlagebetrag, soweit er nicht durch im Wirtschaftsjahr der Einlage zugerechnete ausgleichsfähige Verluste verbraucht wurde, außerhalb des Kapitalkontenvergleichs als Korrekturposten festzuhalten und sind Verlustanteile des Kommanditisten in den folgenden Wirtschaftsjahren bis zur Höhe des - noch - nicht verbrauchten Korrekturpostens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren, wenn durch die Verlustzurechnung ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (vgl. , BFHE 203, 462, BStBl II 2004, 359)?
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