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BFH  - IV R 25/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 65

Rechtsfrage

Ist für eine ordnungsgemäße Klageerhebung die Angabe der ladungsfähigen Anschrift (tatsächlicher Wohnsitz) notwendig, wenn die Klin. durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird?

Anschlussrevision; Anschrift; Rechtsschutzbedürfnis

Fundstelle(n):
BAAAC-22627

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