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BFH  - IV R 21/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4a, AO § 42 J: 1977

Rechtsfrage

Stellt die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres (1. Februar bis 31. Januar) bei der Gründung einer Holding-Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die neben ihrer Stellung als Holdingunternehmen keinen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, einen Gestaltungsmissbrauch (Erlangung einer Steuerpause) dar, wenn sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Holding ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr haben (Divergenz zu , BFH/NV 2004, 936)?

Abweichendes Wirtschaftsjahr; Betriebseröffnung; Gestaltungsmissbrauch; Holding; Personengesellschaft; Wahlrecht

Fundstelle(n):
UAAAC-22596

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