BFH - IV R 2/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 52 Abs 9, StEntlG 1999/2000/2002, StBereinG 1999
Rechtsfrage
Verfassungsmäßigkeit (Rückwirkung) des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bzw. des StBereinG 1999 i.V.m. § 52 Abs. 9 EStG: Erwirbt der Stpfl. für eine im Jahr 1994 eingereichte Bilanz des Jahres 1993 das Recht, diese im Nachhinein (hier: Ende 1999) zu ändern, oder steht dem die Neufassung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (generelles Verbot einer Bilanzänderung bzw. Zulässigkeit einer Bilanzänderung nur, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und nur insoweit, wie die Auswirkung der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht) entgegen?
Bilanzänderung; Rückwirkung; Verfassungsmäßigkeit; Vertrauensschutz
Fundstelle(n):
BAAAC-22585