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BFH  - IV R 17/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs 4, AO 1977 § 367 Abs 2 S 2, EStG § 14, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 24, EStG § 11

Rechtsfrage

1. Sind die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO 1977 erfüllt, wenn der Stpfl. beantragt, den im Einkommensteuerbescheid 1991 erfassten Betriebsaufgabegewinn zu mindern, das Finanzamt daraufhin den gesamten Aufgabegewinn im Jahr 1991 unberücksichtigt lässt und ihn im nach § 174 Abs. 4 AO 1977 geänderten Einkommensteuerbescheid 1992 erfasst? - Hätte ein Verböserungshinweis ergehen müssen, da die Erfassung des Gewinns im Jahr 1992 wegen teilweisen Wegfalls der Berlinpräferenz gegenüber 1991 zu einer höheren Steuerschuld führte?

2. In welchem Veranlagungszeitraum ist ein landwirtschaftlicher Betriebsaufgabe-/Betriebsveräußerungsgewinn zu versteuern, wenn zum die Betriebsaufgabe - unter Überführung des Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen - erklärt wird, aber bereits vor diesem Zeitpunkt ein Vertrag über den Verkauf des Grundstücks geschlossen worden war, der den Übergang des Grundstücks zum vorsah?

3. Mindern im Jahr 1993 aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlte Kosten für einen Rechtsanwalt, dessen Versuche zur Veräußerung des Betriebsgrundstücks (siehe 2.) erfolglos waren, den tarifbegünstigten Aufgabe-/Veräußerungsgewinn oder sind sie als nachträgliche Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen?

Betriebsaufgabe; Betriebsgrundstück; Betriebsveräußerung; Landwirtschaft; Nachträgliche Betriebsausgabe; Verböserung; Widerstreitende Steuerfestsetzung; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
LAAAC-22547

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