Kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für das Jahr 1997(erstellt im November 1998) eine Rücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG (Ansparabschreibung) gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn der Kläger seit Oktober 1998 nichtselbständig tätig ist und zum die Betriebsaufgabe erklärt? - Indiziert die Betriebsaufgabe im Folgejahr das Fehlen der Investitionsabsicht? - War das FA berechtigt, den Einkommensteuerbescheid 1997, in dem es die Ansparabschreibung zunächst erklärungsgemäß berücksichtigt hatte, nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zu ändern, nachdem es - durch Einreichung der Gewinnermittlung für 1998 - von der Betriebsaufgabe erfahren hatte?
Ansparabschreibung; Betriebsaufgabe; Investitionsabsicht; Neue Tatsache; Rücklage
Fundstelle(n): OAAAC-22491
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