BFH - IV R 109/94 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 5
Rechtsfrage
Waren erst ab Beginn der Eigenbewirtschaftung Grund und Boden und Gebäude in den land- und forstw. Betrieb als BV einzulegen, oder bestand das BV bereits ab dem Zeitpunkt (im Jahre 1961), zu dem der damals minderjährige Kl. den Grundbesitz von seinem Vater erbte? Vor dem Erbfall bestand ein land- und forstw. Betrieb in Form einer GbR, die nach dem Erbfall von der Mutter als Nießbraucherin des land- und forstw. Grundeigentums, dem Testamentsvollstrecker u.a. fortgesetzt wurde; nach Auflösung der GbR hat die Mutter 18 Jahre lang das landw. Vermögen auf eigene Rechnung bewirtschaftet, ehe der Kl. 1984 als Eigentümer mit der Bewirtschaftung begann. Welche Folgerungen sind aus der Verletzung der in Abschn. 139 Abs. 5 EStR enthaltenen Aufklärungspflicht zu ziehen?
Betriebsvermögen; Landwirtschaft
Fundstelle(n):
XAAAC-22488