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BFH  - I R 85/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 50c Abs 8, AO 1977 § 42, FGO § 40 Abs 2

Rechtsfrage

1. Zurechnung von Dividenden und Körperschaftsteuerguthaben bei Erwerb von Aktien cum Dividende und Veräußerung von jungen Aktien ex Dividende (sog. Dividendenstripping).

2. Ausschluss von § 50c Abs. 1 bis 7 EStG über § 50c Abs. 8 EStG auch dann, wenn ein beauftragtes Institut über seinen eigenen Börsenhändler zugleich als Erwerber auftritt?

3. Ist die allgemeine Norm des § 42 AO 1977 auch noch neben § 50c Abs. 8 EStG anwendbar?

Dividenden-Stripping; Gestaltungsmissbrauch; Taggleiche Aktiengeschäfte; Wirtschaftliches Eigentum; Zivilrechtliches Eigentum

Fundstelle(n):
MAAAC-22311

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