BFH - I R 8/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KStG § 8 Abs 4, AO § 174 Abs 4 J: 1977
Rechtsfrage
Anwendung des § 174 Abs. 4 AO 1977 bei Mantelkäufen gemäß § 8 Abs. 4 KStG: Ist ein "bestimmter Sachverhalt" i.S.d. § 174 Abs. 4 AO 1977 noch gegeben, wenn zunächst der Beurteilung in dem einen Jahr ein Sachverhalt zugrunde gelegt wird, der der Gesetzesfassung des § 8 Abs. 4 KStG 1997 entspricht (Tatbestandsmerkmal: Fortführung des Betriebes) und dann im Rahmen der Bescheidänderung des Streitjahres (Tatbestandsmerkmal § 8 Abs. 4 KStG 1991: Einstellung und Wiederaufnahme des Betriebes) weitere relevante Sachverhaltsmerkmale hinzugefügt werden? - Welcher zeitliche und sachliche Zusammenhang ist im Rahmen des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG relevant?
Bestimmter Sachverhalt; Gesetzesfassung; Mantelkauf
Fundstelle(n):
XAAAC-22261