BFH - I R 73/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 50a Abs 4 Nr 3
Rechtsfrage
Steuerabzug für die Überlassung von Werberechten mit einer natürlichen Person: Muss eine inländische KG für eine Vergütung, die sie an ihre beschränkt steuerpflichtige Vertragspartnerin gezahlt hat, den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG vornehmen, da dafür die Rechte für eine geplante Werbekampagne mit einer natürlichen Person überlassen worden sind oder sind Dienstleistungen und damit gewerbliche Leistungen erbracht?
Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Gewerbliche Einkünfte; Recht; Steuerabzug; Werbung
Fundstelle(n):
BStBl. I 2005 S. 844 Nr. 14
DB 2005 S. 1713 Nr. 32
DStR 2005 S. 1445 Nr. 34
StB 2005 S. 329 Nr. 9
RAAAC-22182