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BFH  - I R 72/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 46 Abs 1 S 1 Nr 8, EStG § 1 Abs 3, EStG § 50, DBA-Frankreich Art 13 Abs 5a

Rechtsfrage

Voraussetzungen für den rückwirkenden Antrag gemäß § 1 Abs. 3 und § 1a EStG: Kann ein französischer Staatsangehöriger mit inländischen Arbeitnehmereinkünften, dessen Grenzgängereigenschaft seitens des FA im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung nicht anerkannt wurde, gemäß § 1 Abs. 3 und § 1a EStG als unbeschränkt Stpfl. auch nach Ablauf der Veranlagungsantragsfrist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EStG veranlagt werden?

Antragsfrist; Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht; Gemeinschaftsrecht; Veranlagung; Verfassungsmäßigkeit

Fundstelle(n):
SAAAC-22173

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