BFH - I R 72/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 46 Abs 1 S 1 Nr 8, EStG § 1 Abs 3, EStG § 50, DBA-Frankreich Art 13 Abs 5a
Rechtsfrage
Voraussetzungen für den rückwirkenden Antrag gemäß § 1 Abs. 3 und § 1a EStG: Kann ein französischer Staatsangehöriger mit inländischen Arbeitnehmereinkünften, dessen Grenzgängereigenschaft seitens des FA im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung nicht anerkannt wurde, gemäß § 1 Abs. 3 und § 1a EStG als unbeschränkt Stpfl. auch nach Ablauf der Veranlagungsantragsfrist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EStG veranlagt werden?
Antragsfrist; Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht; Gemeinschaftsrecht; Veranlagung; Verfassungsmäßigkeit
Fundstelle(n):
SAAAC-22173