BFH - I R 70/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 40 Abs 2
Rechtsfrage
Ist ein beherrschender Gesellschafter, der eine GmbH als alleiniger Geschäftsführer leitet und sich unter Vereinbarung einer hohen Gewinnbeteiligung an ihr mit einer erheblichen Vermögenseinlage als stiller Gesellschafter beteiligt, trotz vertraglicher Vereinbarung einer typisch stillen Gesellschaft wegen seiner Mitunternehmerinitiative als atypisch stiller Gesellschafter zu behandeln? - Inwieweit ist er durch diese Einstufung von den Steuerbescheiden gegen die GmbH selbst betroffen und damit klagebefugt?
Atypisch stille Gesellschaft; Beherrschender Gesellschafter; Beschwer; Gesellschaft mbH; Klagebefugnis; Stille Gesellschaft
Fundstelle(n):
WAAAC-22150