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BFH  - I R 60/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 1 Abs 3, EStG § 1 Abs 2, DBA-China Art 15, EStG § 33a Abs 1 S 5

Rechtsfrage

Mitarbeiter des Goethe-Instituts: Sind Mitarbeiter des Goethe-Instituts unbeschränkt einkommensteuerpflichtig i.S.d. § 1 Abs. 2 EStG, obwohl das Goethe-Institut eine jur. Person des Privatrechts ist? - Ist aufgrund der Ausschlussklausel des § 1 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Zusammenveranlagung nach §§ 26, 26b EStG i.V.m. § 1 Abs. 3 EStG mit der ebenfalls in China ansässigen Ehefrau ausgeschlossen? - Ist die Beschränkung des Abzugs von Unterhaltszahlungen des Mitarbeiters auf 1/3 des nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbaren Höchstbetrages auch bei Zahlung eines Kaufkraftausgleiches aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten rechtmäßig?

Ausland; Ehefrau; Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht; Unterhaltsleistung

Fundstelle(n):
JAAAC-22043

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