Hat eine GmbH ihren
Geschäftsbetrieb nicht mit überwiegend neuem Betriebsvermögen
fortgeführt, so dass kein Mantelkauf im Sinne des
§ 8 Abs. 4 KStG
n.F. wegen der wirtschaftlichen Identität vorliegt? - Ist die zeitliche
Anwendung des
§ 8 Abs. 4 KStG
n.F. verfassungsgemäß?
Beschluss vom : Verfahrensruhe bis zu einer Entscheidung des
BVerfG über den Vorlagebeschluss in dem Verfahren I R 38/99.
Beschluss vom : Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des
BVerfG in dem Verfahren 2 BvL
2/09.