BFH - I R 47/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 1
Rechtsfrage
Ist bei einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung insoweit auf den objektiven Fehlerbegriff abzustellen, als danach die Schlussbilanz des ersten noch änderbaren (unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden) Veranlagungsjahres die Änderung der Rechtsprechung (hier: Bildung einer Rückstellung für künftige Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beschäftigten) berücksichtigen muss? - Oder wäre vielmehr der subjektive Fehlerbegriff entscheidend, der eine Bilanzberichtigung trotz der unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Veranlagung verbieten soll, da die Bilanz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der damaligen Rechtslage entsprach und somit zum damaligen Zeitpunkt subjektiv nicht falsch war?
Bilanzberichtigung; Formeller Bilanzenzusammenhang; Objektiver Fehlerbegriff; Subjektiver Fehlerbegriff
Fundstelle(n):
KÖSDI 2006 S. 15308 Nr. 11
KÖSDI 2006 S. 15308 Nr. 11
SAAAC-21901