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BFH  - I R 43/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 S 2

Rechtsfrage

Änderungsvereinbarung über das Pensionsalter: Führt eine Pensionszusage einer aus einem ehemaligen VEB umgewandelten GmbH für den im Zeitpunkt der Pensionszusage bereits über 55-jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer, den früheren Betriebsleiter des VEB, nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, weil das Pensionsalter durch eine Änderungsvereinbarung vom 65. in das 66. Lebensjahr geändert worden ist?

Deutsche Demokratische Republik; Erdienbarkeit; Gesellschaftergeschäftsführer; Lebensalter; Pensionszusage; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
CAAAC-21847

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