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BFH  - I R 42/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 130 Abs 2 Nr 4, EStG § 36 Abs 2 Nr 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, AO 1977 § 218 Abs 2

Rechtsfrage

Formelle Änderungsmöglichkeit eines Abrechnungsbescheides: Kann eine Abrechnungsverfügung über anrechenbare Körperschaftsteuer nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO 1977 zum Nachteil des Stpfl. geändert werden, weil sich die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung geändert hat (Rückgängigmachung der Kapitaleinnahmen im Einkommensteuerbescheid) und nunmehr die anrechenbare Körperschaftsteuer entsprechend verwehrt werden soll? - Ist dem Stpfl. bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt, dass, wenn sich die Beurteilung über die verdeckte Gewinnausschüttung ändert, sich auch die Anrechnung von Körperschaftsteuer ändern muss?

Anrechnung; Grobes Verschulden; Körperschaftsteuer; Rechtswidrigkeit

Fundstelle(n):
NAAAC-21839

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