BFH - I R 42/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 44 Nr 5 S 3
Rechtsfrage
Nachholung unterlassener Abführung von Zinsabschlagsteuer: War ein Kreditinstitut zum Einbehalt der Zinsabschlagsteuer verpflichtet, wenn sich der Gläubiger der Zinsen (ein Komplementär eines Kreditinstituts) im Konkurs befindet und die Konkursverwaltung liquide Mittel aus der Konkursmasse angelegt hatte? - Bleibt der Status eines Kreditinstituts trotz des Entzugs der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften bis zur Löschung im Handelsregister erhalten? - Kann dieser Anspruch im Wege der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden?
Haftung; Konkurs; Kreditinstitut; Nachholung; Verpflichtungsklage; Zinsabschlag
Fundstelle(n):
DAAAC-21838