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BFH  - I R 41/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UmwStG § 4 Abs 5, EStG § 50c Abs 1, EStG § 50c Abs 4

Rechtsfrage

Sperrbetrag nach § 50c Abs. 4 EStG a.F.: Geht ein Sperrbetrag nach § 50c Abs. 4 EStG a.F. anlässlich einer doppelstöckigen Aufwärtsverschmelzung zweier unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften auf die Muttergesellschaft über und wird der Sperrbetrag zum Übernahmegewinn der Klägerin gem. § 4 Abs. 5 UmwStG hinzugerechnet? - Zunächst wurde eine Enkelgesellschaft, deren Anteile mit dem Sperrbetrag behaftet waren, auf die übertragende Gesellschaft verschmolzen.

Sperrbetrag; Übernahmegewinn; Übertragung; Verschmelzung

Fundstelle(n):
UAAAC-21828

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