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BFH  - I R 33/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 23 Abs 2 S 5, KStG § 54 Abs 9 S 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 76 Abs 1, GG Art 77 Abs 2, FGO § 74

Rechtsfrage

Ist die rückwirkende Anwendung des § 23 Abs. 2 Satz 5 des KStG 1999 i.d.F. des StBereinG zum verfassungsgemäß?

Das durch Beschluss des Senats vom gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung zum Ruhen gebrachte Verfahren ist fortzusetzen. Der Ruhensgrund ist entfallen, nachdem das (BGBl I 2008, 481) über die ihm vom Senat durch Beschluss vom I R 38/99 (BFHE 196, 232, BStBl 2002, 27) nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zur Normenkontrolle vorgelegte Rechtsfrage entschieden hat.

Gesetzesänderung; Rückwirkung; Steuersatz; Übernahmegewinn; Umwandlungsbeschluss; Vertrauensschutz

Fundstelle(n):
BAAAC-21736

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