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BFH  - I R 2/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 69

Rechtsfrage

Feststellung der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 69 AO 1977: Inwieweit muss das FA bei gegenüber anderen Gläubigern nachrangiger Befriedigung des FA das Vorliegen grober Fahrlässigkeit im Sinne des § 69 AO 1977 beim Erlass des Haftungsbescheids feststellen und ausdrücklich begründen, wenn die Steuerrückstände nicht aus dem laufenden Geschäft, sondern aus einer nachträglich anderen Bewertung eines Sachverhalts nach einer Außenprüfung herrühren?

Außenprüfung; Begründung; Fahrlässigkeit; Haftung; Verschulden

Fundstelle(n):
NAAAC-21596

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