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BFH  - I R 19/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 50c, KStG § 1 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Verbietet § 50c EStG in der für das Streitjahr 1987 geltenden Fassung die steuerliche Berücksichtigung ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft (eine GmbH), deren Anteile erworben worden sind, erst nach dem Anteilserwerb in die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht wechselt und somit erst im Zeitpunkt der Ausschüttung die persönlichen Voraussetzungen des § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG erfüllt?

Anteilserwerb; Gewinnausschüttung; Teilwertabschreibung; Unbeschränkte Steuerpflicht; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
UAAAC-21585

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