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BFH  - III R 72/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3

Rechtsfrage

Reicht es aus, dass die Behinderung (50% KB wegen seelischer Verhaltensstörung -- Borderline Syndrom) jedenfalls mitursächlich dafür ist, dass das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, oder ist nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ("wegen") ein einfacher Kausalzusammenhang notwendig?

Behinderung; Kausalität; Kindergeld; Lebensunterhalt

Fundstelle(n):
AAAAC-21288

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