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BFH  - I R 12/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BerlinFG § 21 Abs 2

Rechtsfrage

Hatte eine GmbH ihre ausschließliche Geschäftsleitung in Berlin (West) im Sinne des § 21 Abs. 2 BerlinFG, wenn aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags möglicherweise ein weiterer Ort der Geschäftsleitung außerhalb Berlins bestanden hat?

Berlinförderung; Geschäftsleitung; Ort; Ort der Geschäftsleitung

Fundstelle(n):
OAAAC-21227

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