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BFH  - I R 106/95 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 129, GewStG § 10 Abs 3

Rechtsfrage

Kann ein Gewerbesteuer-Meßbescheid, in dem aufgrund eines Programmierer-Fehlers bei der maschinellen Erstellung des Steuerbescheids nicht die vom Finanzamt vorgesehene Umrechnung des Gewerbeertrags des Rumpfwirtschaftsjahres auf einen Jahresbetrag vorgenommen worden ist, wegen einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO geändert werden, auch wenn es sich bei der gewerbesteuerlichen Umrechnung um eine strittige Rechtsfrage gehandelt hat?

Berichtigung; Datenverarbeitung; Eingabewertbogen; Gewerbesteuer; Offenbare Unrichtigkeit

Fundstelle(n):
UAAAC-21144

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