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BFH  - I R 102/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UmwStG § 20 Abs 2, UmwStG § 20 Abs 4, EStG § 4 Abs 2, HGB § 240 Abs 1, HGB § 242 Abs 1

Rechtsfrage

Ist im Fall der Einbringung von Kommanditanteilen anlässlich der Sachgründung einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen AG das aus § 20 Abs. 2 UmwStG folgende Bewertungswahlrecht mit Bindung auch für ertragsteuerliche Zwecke bei der Erstellung des Eröffnungsinventars bzw. der Eröffnungsbilanz auszuüben mit der Folge, dass eine nachfolgende Änderung der Wahl nicht zulässig ist?

Bewertungswahlrecht; Einbringung; Kommanditanteil; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
KAAAC-21104

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