Bewertung laufender Uferinstandhaltungsverpflichtungen als Schuldposten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs, dem zur Gewinnung elektrischer Energie für sein Unternehmen Wassernutzungsrechte eingeräumt wurden. Kann die Instandhaltungsverpflichtung (allein) als Betriebsschuld gemäß § 103 BewG vom Rohbetriebsvermögen abgezogen werden oder müßte in gleicher Höhe das Wirtschaftsguts "Wassernutzungsrecht" beim Betriebsvermögen angesetzt werden, so daß der Schuldabzug reinvermögensneutral wäre (vgl. hierzu , BStBl II 1992, 600 und vom III 60/65, BStBl II 1969, 394)?
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