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BFH  - II R 82/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 17, ErbStG § 8, AO 1977 § 58 Nr 7 Buchst a

Rechtsfrage

Zuwendung an ausländische gemeinnützige Einrichtung. - Eine vom Erblasser testamentarisch angeordnete Zuwendung seines Vermögens an eine gemeinnützige ausländische Stiftung ist auch insoweit von der Erbschaftsteuer gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG befreit, als 20 v.H. der Erträge aus der Zuwendung thesauriert, also dem Vermögensstamm zugeführt werden, weil dies der Erhaltung der gemeinnützigen Leistungsfähigkeit der Stiftung dient.

ausländische Körperschaft; Erbschaftsteuer; Steuerbefreiung; Stiftung; Zuwendung; Zweckzuwendung

Fundstelle(n):
UAAAC-21024

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