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BFH  - III R 69/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

Rechtsfrage

Kann der volljährige Sohn, der sich während seiner Berufsausbildung zeitweise in Untersuchungshaft befindet und in dieser Zeit tatsächlich nicht weiter ausgebildet werden kann, dennoch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG weiter kindergeldrechtlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber zwar die Ausbildungsvergütung nicht mehr weiterzahlt, das Ausbildungsverhältnis aber rechtlich fortbesteht?

Berufsausbildung; Kindergeld

Fundstelle(n):
TAAAC-20985

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