Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtung bei Braunkohletagebau. - Müssen bei der Ermittlung des Teilwerts bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eines Betriebs, der Braunkohleabbau im Tagebau betreibt, die in der Steuerbilanz gebildeten Rückstellungen für Rekultivierung und für Mehrtransportkosten der Wiederverfüllung, bei der Einheitsbewertung dann abgezinst werden, wenn die Rekultivierungmaßnahmen erst nach mehr als vier Jahren durchzuführen sind und muss bei der Ermittlung des Rückstellungsbetrags zudem der Wertsteigerung des eigenen Grundstücks auf Grund der Rekultivierung der abgeräumten (devasten) eigenen Grundstücke durch Abzüge Rechnung getragen werden (vgl. Ländererlasse vom in BStBl I 1986 S. 260, sowie in DB 2000 S. 115)?
Auffüllverpflichtung; Einheitswert des Betriebsvermögens; Mehrtransportkosten; Rekultivierungsverpflichtung; Rückstellung; Tagebau
Fundstelle(n): VAAAC-20928
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