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BFH  - III R 57/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33, BGB § 1585 Abs 2, EheG § 62, EStG § 33a

Rechtsfrage

Sind unfreiwillige Kapitalabfindungen (hier aufgrund notariellen Vertrages anlässlich der Ehescheidung zur Abgeltung künftiger Unterhaltsansprüche) zwangsläufig und somit ausnahmsweise nach § 33 EStG abziehbar, wenn der Unterhaltsberechtigte einen Anspruch nach § 1585 Abs. 2 BGB hat? - Einmalige Kapitalabfindungen als typischer Unterhalt?

Einmalbetrag; Kapitalabfindung; Scheidung; Unterhalt; Zwangsläufigkeit

Fundstelle(n):
OAAAC-20819

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