Bekanntgabe eines Verwaltungsakts - Auslegung einer (Empfangs-)Vollmacht. - Hätte der Einheitswertbescheid nicht dem Kläger (Kl.) sondern dem Bevollmächtigten (Bev.) bekanntgegeben werden müssen, weil die dem Finanzamt (FA) vorliegende (Empfangs-)Vollmacht, die sich nicht auf alle Steuerbescheide erstreckt, durch Auslegung auch für diesen Bescheid gilt? - Wurde demnach der Einheitswertbescheid nicht wirksam bekanntgegeben, begann die Einspruchsfrist erst zu laufen, als der Bescheid dem Bevollmächtigten vom Kläger vorgelegt wurde, so daß der Einspruch nicht verspätet eingelegt wurde, ggf. hätte das FA Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren müssen? (entgegen in BFH/NV 1995 S. 475).
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