BFH - II R 61/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977
§ 171 Abs 3,
AO 1977 § 177 Abs
1,
AO 1977 § 181 Abs
1,
AO 1977 § 171 Abs
3a,
BewG § 19 Abs
1 Nr 2
Rechtsfrage
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens doppelstöckiger Personengesellschaften - Feststellungsverjährung
1. Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens bei doppelstöckigen Personengesellschaften im zweistufigen Feststellungsverfahren zulässig.
2. Findet § 171 Abs. 10 Satz 2 AO 1977 i.V.m. Art. 97 § 10 Abs. 8 EGAO auch auf solche Fälle Anwendung, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung des § 171 Abs. 10 Satz 2 AO 1977 zwar die durch eine Außenprüfung auf der Ebene der Folgesteuern (beim Gesellschafter) in Gang gesetzte Frist nach § 171 Abs. 4 AO 1977 noch lief, hingegen die Frist nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO 1977 bereits abgelaufen war?
3. Freistellung des Betriebsvermögens der französischen bzw. italienischen Untergesellschaften durch Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und Italien.
Doppelbesteuerungsabkommen; Doppelstöckige Personengesellschaft; Einheitswert des Betriebsvermögens; Feststellungsverjährung; Hemmung der Verjährung
Fundstelle(n):
SAAAC-20673