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IWB 22/2006 S. 1098

Österreich | Verfassungsgerichtshof überprüft Einheitsbewertung

Ähnlich wie in Deutschland ist auch in Österreich ein Verfahren zur unterschiedlichen Besteuerung von verschiedenen Vermögensgegenständen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer beim Verfassungsgericht anhängig. Während z. B. Grundstücke mit dem Dreifachen des Einheitswertes in die Bemessungsgrundlage eingehen, sind Geldbeträge mit dem Nennwert zu berücksichtigen. Dies führt im vorliegenden Verfahren dazu, dass für Grundvermögen im Wert von ca. 3,5 Mio € statt einer Erbschaftsteuer von 6.300 € für die Erbengemeinschaft, allein die Witwe für eine vereinbarte Ausgleichzahlung i. H. von 800.000 € unter Verzicht ihres Pflichtteilanspruchs eine Erbschaftsteuer von 90.000 € entrichten soll. Nach einem Vorverfahren kommt der österreichische Verwaltungsgerichtshof zu der Feststellung, dass einersei...