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BFH  - III R 42/95 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 6 S 4, BGB § 1606 Abs 3 S 2

Rechtsfrage

Barunterhaltsleistung i.H.v. 150,-- DM/mtl. pro Kind (=41,66 v.H. des Gesamtbedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle) als wesentlicher Unterhaltsbeitrag? - Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt? - (hier: Einkommen des Zahlvaters 07.468,-- DM!)

Übertragung; Unterhaltspflicht

Fundstelle(n):
PAAAC-20528

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