BFH - II R 52/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Einheitliches Vertragswerk. - Sind neben dem Kaufpreis für den Grunderwerb auch die Bauleistungen des Generalunternehmers, der dazu gewonnen werden konnte, eine Mietgarantie für das zu errichtende Mietobjekt zu übernehmen, in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil alle Verträge zusammen ein einheitliches Vertragswerk bilden, so dass Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in bebautem Zustand ist?
Bauerrichtungsvertrag; Einheitlicher Vertrag; Einheitliches Vertragswerk; Faktischer Zwang; Grunderwerbsteuer; Immobilienfonds; Mietgarantie
Fundstelle(n):
QAAAC-20451