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BFH  - II R 50/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrStG § 33

Rechtsfrage

Grundsteuererlaß wegen Ertragsminderung. - Kein Anspruch auf Grundsteuererlaß wegen Leerstandszeiten eines in 1994 fertiggestellten Büro- und Dienstleistungsgebäudes in Berlin, weil ortsüblich viele gewerbliche Mietobjekte leerstehen und deren Überangebot den Markt verfallen ließen; gilt dies auch dann, wenn die Unvermietbarkeit u.a. Folge des verzögerten Umzugs von Bundesorganen nach Berlin und deshalb der erhoffte Umzug von Verbänden und Dienstleistern ausgeblieben ist?

Berlin; Erlaß; Ertragsminderung; Grundsteuer; Leerstandszeiten; Neubau

Fundstelle(n):
YAAAC-20431

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