Fortschreibung des Einheitswerts auf den für in Berlin belegene Grundstücke nach § 22 Abs. 4 BewG i.V.m. § 122 Abs. 5 BewG wegen Wegfall der sog. Berlin-Ermäßigung ab durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (BStBl I 1994 S, 50, 75) und gleichzeitige Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in Berlin um 10 Prozentpunkte verfassungskonform oder Verstoß gegen das Übermaßverbot (Grundsteuererhöhung um 37,5 Prozent)?