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BFH  - II R 4/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 106 Abs 1, BewG § 106 Abs 3, BewG § 21 Abs 2, BewG § 109 Abs 1

Rechtsfrage

Abweichendes Wirtschaftsjahr - Steuerbilanz oder Vermögensaufstellung. - Sind ab dem bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Kapitalgesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr grundsätzlich die Steuerbilanzwerte zu übernehmen (§ 109 Abs. 1 BewG) oder sind die Werte der Vermögensaufstellung auf den 31. Dezember anzusetzen? Ist mit Inkrafttreten des § 109 Abs. 1 BewG am die Vorschrift des § 106 Abs. 3 BewG bedeutungslos geworden?

Abweichendes Wirtschaftsjahr; Bewertungsstichtag; Feststellungszeitpunkt; Kapitalgesellschaft; Steuerbilanz; Vermögensaufstellung

Fundstelle(n):
SAAAC-20190

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