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BFH  - III R 25/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33, EStR R 190 Abs 1, BSHG § 88 Abs 2 Nr 7 S 2

Rechtsfrage

Kein Abzug der durch die Krankheit des Vaters entstandenen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung des Sohnes, da der Vater zwei durch die Familienangehörigen bewohnte Häuser besitzt? - Handelt es sich zumindest bei einem dieser Häuser um schädliches Vermögen? - Können für die Frage der Angemessenheit der Wohnfläche (hier 90 qm) die sozialhilferechtlichen Regelungen des § 88 BSHG herangezogen werden?

Krankheitskosten; Schädliches Vermögen; Zwangsläufigkeit

Fundstelle(n):
SAAAC-20151

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