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BFH  - III R 23/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a

Rechtsfrage

Ausbildungsabschnitt: Kindergeld für den Sohn, der im Juni 2005 die erste Ausbildung als Kfz-Mechaniker abschloss, sich arbeitslos meldete, ab zum Grundwehrdienst herangezogen wurde und sich erst während des Wehrdienstes entschloss, nach dessen Beendigung eine zweite Ausbildung zu beginnen? - Keine weitere Ausbildungswilligkeit bei Meldung als Arbeitsloser, somit vorzeitiges Ende der Übergangszeit?

Arbeitsloser; Ausbildung; Ausbildungswilligkeit; Grundwehrdienst; Kindergeld; Übergangszeit

Fundstelle(n):
SAAAC-20112

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