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BFH  - II R 27/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 3, GrEStG § 17 Abs 3 Nr 2, BewG § 138 Abs 5, AO 1977 § 17

Rechtsfrage

Bedarfswertfeststellung - Finanzamtszuständigkeit - Wertfeststellungen in Fällen des § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG. - Hat - ab dem - die erforderliche Feststellung des Werts des Grundstücks (§ 8 Abs. 2 GrEStG) durch das Lagefinanzamt (§ 138 Abs. 5 BewG) zu erfolgen oder ist der Grundstückswert im Feststellungsverfahren nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG (hier: Anteilsvereinigung) durch das Finanzamt zu treffen, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet (§ 17 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG), und ist der nach § 138 BewG ergangene Feststellungsbescheid ein Grundlagenbescheid?

Anteilsvereinigung; Bedarfsbewertung; Feststellungsverfahren; Geschäftsleitung; Grunderwerbsteuer; Lagefinanzamt; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
TAAAC-19897

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