Ab dem sind die zu einem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter, bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln, grundsätzlich mit den Steuerbilanzwerten anzusetzen (§ 109 BewG). Gilt dieser Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, so daß Pensionsverpflichtungen (§ 104 BewG), die gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB nicht als Pensionsrückstellungen passiviert wurden, auch nicht beim Einheitswert des Betriebsvermögens als Schuldposten abgezogen werden können?
Bewertung; Einheitswert des Betriebsvermögens; Handelsbilanz; Passivierung; Pensionsverpflichtung; Schuldposten
Fundstelle(n): JAAAC-19857
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.