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BFH  - II R 24/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 104, BewG § 109, EGHGB Art 28, HGB § 249 Abs 1, EStG § 4, EStG § 5

Rechtsfrage

Ab dem sind die zu einem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter, bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln, grundsätzlich mit den Steuerbilanzwerten anzusetzen (§ 109 BewG). Gilt dieser Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, so daß Pensionsverpflichtungen (§ 104 BewG), die gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB nicht als Pensionsrückstellungen passiviert wurden, auch nicht beim Einheitswert des Betriebsvermögens als Schuldposten abgezogen werden können?

Bewertung; Einheitswert des Betriebsvermögens; Handelsbilanz; Passivierung; Pensionsverpflichtung; Schuldposten

Fundstelle(n):
JAAAC-19857

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