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BFH  - II R 24/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs 10, AO 1977 § 171 Abs 4, AOEG Art 97 § 10 Abs 8, BewG § 95

Rechtsfrage

Findet § 171 Abs. 10 Satz 2 AO i.V.m. Art. 97 § 10 Abs. 8 EGAO auch auf solche Fälle Anwendung, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung des § 171 Abs. 10 Satz 2 AO zwar die durch eine Außenprüfung bei Feststellungsbeteiligten auf der Ebene der Folgesteuern (beim Gesellschafter) in Gang gesetzte Frist nach § 171 Abs. 4 AO noch lief, hingegen die Frist nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO bereits abgelaufen war.

Ablaufhemmung; Einheitswert des Betriebsvermögens; Festsetzungsverjährung

Fundstelle(n):
IAAAC-19840

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