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BFH  - III R 1/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 16

Rechtsfrage

Ist im Veranlagungszeitraum 1995 ein Betriebsaufgabegewinn zu versteuern, oder hat bereits 1975 durch die Bestellung eines Gesamterbbaurechts und wegen Wegfalls wesentlicher Betriebsgrundlagen (Abriss des Hotels) eine Betriebsaufgabe bzw. eine Zwangsentnahme stattgefunden?

Betriebsaufgabe; Erbbaurecht; Ruhender Gewerbebetrieb; Veräußerungsgewinn

Fundstelle(n):
AAAAC-19766

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