Vergnügungsteuer für Glückspielautomaten in Berliner Spielhallen. Hat die ab erfolgte Verdoppelung des Steuersatzes für Spielautomaten in Spielhallen durch das Berliner Gesetz über eine Vergnügungsteuer für Spielautomaten eine erdrosselnde Wirkung, so dass der Betrieb von Spielautomaten in einer Spielhalle unrentabel sei? - Verstößt das Berliner Vergnügungsteuergesetz in der ab geltenden Fassung (GVBl. Bln. 2000, 343) gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), weil in Berlin die Vergnügungsteuer für Spielgeräte in Spielhallen 12 mal so hoch sei, wie an anderen Orten (z.B. Gaststätten)?
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