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BFH  - GrS 2/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar, wenn sie zwar aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Betriebs gezahlt werden können, aber der Substanzwert des - gepachteten - Betriebs negativ ist und sein Ertragswert 0 DM beträgt (Anschluss an Vorlagebeschluss v. X R 46/97 BStBl II 2000, 188)?

Vorlagebeschluss: B. v. X R 147/96

Dauernde Last; Sonderausgabe; Vermögensübergabe; Vorweggenommene Erbfolge

Fundstelle(n):
DAAAC-19713

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