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BFH  - GrS 1/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG) abziehbar, wenn sie nicht aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können?

Vorlagebeschluß: B. v. X R 46/97 (BStBl II 2000, 188)

Dauernde Last; Vermögensübergabe

Fundstelle(n):
LAAAC-19690

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