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Aufhebung des Grundstückskaufvertrags und gleichzeitiger Neuabschluss
Eine Rückgängigmachung i. S. des § 16 GrEStG liegt nur dann vor, wenn zwischen den Beteiligten des aufgehobenen Vertrags keine Bindungen bestehen bleiben, die in grunderwerbsteuerlicher Hinsicht erheblich sind. Bei Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags und gleichzeitigem Neuabschluss eines Vertrags über dasselbe Grundstück mit einer Personengesellschaft, an der der ursprüngliche Erwerber beteiligt ist, gibt der Grundstückserwerber die tatsächliche Dispositionsbefugnis über das Grundstück nicht auf. Diese Gestaltung ist mit einer Vertragsänderung vergleichbar, die der Aufhebung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 GrEStG entgegensteht.