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OFD Rheinland 03.11.2006 S 2361 - 0005 - St 215, NWB direkt 47/2006 S. 9

Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmerehegatten und Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt für Kinder, die ab dem geboren werden. Für betroffene Elternteile stellt sich nun die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggebend für die Berechnung des Elterngelds. Da nach der Geburt des Kinds häufig die Mutter ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend einstellt, die wegen geringeren Arbeitslohns in die Steuerklasse V eingruppiert ist, stellt sich die Frage, ob und wann eine Änderung der Steuerklassen möglich ist, gegebenenfalls auch rückwirkend. Dies hätte zur Folge, dass die Ehefrau durch eine günstigere Steuerklasse höhere Nettoeinnahmen im für die Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Zwölf-Monats-Zeitraum erzielen könnte und sich das Elterngeld in Anlehnung...